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Sperrmüll,
Elektro- und Haushaltsschrott |
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Dank moderner Recyclingtechnologien verwerten
wir heute 90 % des Sperrmülls und nahezu 100 % des Elektro-
und Haushaltsschrotts.

Als Sperrmüll gelten alle größeren gelegentlich
anfallenden Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die
zu sperrig für die Abfallbehälter sind. Dazu zählen
beispielsweise Möbel, Matratzen, Teppiche, flexible Fußbodenbeläge,
Kinderwagen, Fahrräder etc.

Elektrogeräte beinhalten viele Stoffe,
die entweder die Umwelt belasten oder für eine Beseitigung
zu wertvoll (Edelmetalle) sind. Daher dürfen Elektroaltgeräte
nicht über die Hausmülltonne entsorgt sondern müssen
separat gesammelt werden.
Bitte beachten Sie, dass Elektroschrott, Haushaltsschrott, Federbetten und Alttextilien getrennt von anderem Sperrmüll gesammelt
wird. Die Entsorgung ist auf einer gesonderten Karte anzumelden.
Diese finden Sie im Abfallkalender. Federbetten und Alttextilien sind trocken in Säcken verpackt bereitzustellen.
Sie können aber auch unser Online-Formular
benutzen. |
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| Privatgrundstücke |
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Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, seinen Sperrmüll
und Schrott zweimal im Jahr nach persönlichem Bedarf abholen
zu lassen oder unabhängig davon an den Wertstoffhöfen
kostenlos abzugeben. Für die Entsorgung von Sperrmüll,
Schrott oder E-Schrott aus Wohngrundstücken werden keine
extra Gebühren erhoben.

Bei Bedarf füllen Sie eine Karte aus oder benutzen Sie
unser Online-Formular.
Den Entsorgungstermin teilen wir Ihnen daraufhin schriftlich
mit.

Zur Abholung stellen Sie den Sperrmüll oder die Haushaltsgeräte usw.
bitte frühestens am Tag vor dem Abholtermin und spätestens
bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag am Gehweg- oder Grundstücksrand
bereit.

Sie können auch die kostenlose Abgabemöglichkeit von
Sperrmüll, E-Schrott und Schrott an unseren Wertstoffhöfen
nutzen. |
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| Mieter und Wohnungsverwaltungen |
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Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, seinen Sperrmüll
und Schrott zweimal im Jahr nach persönlichem Bedarf abholen
zu lassen oder unabhängig davon an den Wertstoffhöfen
kostenlos abzugeben. Für die Entsorgung von Sperrmüll,
Schrott oder E-Schrott aus Wohngrundstücken werden keine
extra Gebühren erhoben.

Wenn Sie Sperrmüll haben, erkundigen Sie sich bitte bei
Ihrer Verwaltung, ob diese zentrale Sammlungen für ihre
Mieter organisiert. Wenn nicht, schicken Sie uns bitte eine
Sperrmüllkarte oder nutzen Sie unser Online-Formular. |
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Gewerbetreibenden und öffentlichen
Einrichtungen |
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bieten wir ebenfalls die Möglichkeit, an der Sperrmüll-
oder E-Schrottentsorgung teilzunehmen. Dies ist jedoch gesondert
zu vereinbaren und kostenpflichtig.
Gern geben Ihnen unsere Abfallberater
die nötigen Informationen. |
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| Eilservice oder Wunschtermin |
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| Der Abfallentsorgungsverband bietet einen Eilservice für
Sperrmüll an. Sie melden die Sperrmüllentsorgung persönlich,
telefonisch an. Ihr Sperrmüll wird dann innerhalb von 48
Stunden oder zum gewünschten Termin abgeholt. Diese Leistung
ist kostenpflichtig. Wir berechnen Ihnen eine Wegpauschale. |
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| Hilfe bei Wohnungsberäumungen |
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| Wir holen den Sperrmüll aus Ihrem Haus und stellen ihn
für die Sperrmüllabholung bereit. Die Beräumung
von Keller, Wohnung und Dachboden ist kostenpflichtig. Die Enstorgung
des Sperrmülls ist in der Grundgebühr enthalten und
kosten nichts zusätzlich. |
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| Zu schade zum Wegschmeißen ... |
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| Oft sind Möbel und Gebrauchtgegenstände zu schade
für den Sperrmüll und für Andere noch zu gebrauchen.
Dafür gibt es Möbelbörsen oder Läden für
gebrauchte Möbel gemeinnütziger Vereine oder professioneller
Unternehmen. Sie können sich aber auch an das für
Ihren Wohnort zuständige Sozialamt wenden, das die gebrauchfähigen
Möbel oder Elektrogeräte an Bedürftige weitergibt. |
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| Sperrmüll |
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• Möbel, Möbelteile • Fußbodenbelag,
Teppiche • Gardinenstangen, Rollos • Regale,
Regalbretter • Koffer, Kisten • Sanitärkeramik
• Tapeten
(gebraucht) • Wandverkleidungen (auch aus Holz)
• Matratzen, Schaumstoff gefüllte Betten
• Sport-,
Freizeit-, Campingartikel
(kein
Metall)
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| Elektro-Schrott |
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• Kühlschränke, Gefriertruhen
(bis
400 Liter, aus Haushalten)
• Kühl- und Gefrierkombinationen
• sperrige Elektrogeräte wie Herde, Boiler
• Waschmaschinen, Wäscheschleudern,
und
-trockner
• Geschirrspülmaschinen
• Kommunikationstechnik wie Fernseher,
Radios,
Computer
• sonstige haushaltstypische Tontechnik,
Telefone
• kleine Elektrogeräte wie Bügeleisen,
Kaffeemaschinen,
Toaster, Staubsauger,
Lampen |
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| Haushalts-Schrott |
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• Fahrräder, Ofenrohre, transportable
Öfen
• alte Herde (nicht elektrisch)
•
Badeöfen (ohne Kacheln und Schamott)
• Kinderwagen,
Roller, Metallbettgestelle
• Werkzeuge
• Federbetten und Alttextilien
• anderer haushaltstypischer Schrott |
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Kleinteiliger Abfall, der in die Abfallbehälter passt und nur durch das Verpacken sperrig geworden ist, wird nicht mehr über die Serrmüllabfuhr entsorgt. Ausgeschlossen ist auch in Säcken, Kisten oder Kartons verpackter Hausmüll.
Es dürfen nur Abfälle zur Abfuhr bereit gestellt werden, die auch zu den jeweiligen Sammlungen zugelassen sind. Abfälle, die von uns nicht mitgenommen wurden, sind von Ihnen unverzüglich zurückzunehmen. Geschiet dies nicht, droht ein Bußgeldverfahren wegen ordnungswidriger Abfallablagerung.
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