Sperrmüll,
Elektro- und Haushaltsschrott
Dank moderner Recyclingtechnologien verwerten wir heute 90 % des Sperrmülls und nahezu 100 % des Elektro- und Haushaltsschrotts.

Als Sperrmüll gelten alle größeren gelegentlich anfallenden Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die zu sperrig für die Abfallbehälter sind. Dazu zählen beispielsweise Möbel, Matratzen, Teppiche, flexible Fußbodenbeläge, Kinderwagen, Fahrräder etc.

Elektrogeräte beinhalten viele Stoffe, die entweder die Umwelt belasten oder für eine Beseitigung zu wertvoll (Edelmetalle) sind. Daher dürfen Elektroaltgeräte nicht über die Hausmülltonne entsorgt sondern müssen separat gesammelt werden.
Bitte beachten Sie, dass Elektroschrott, Haushaltsschrott, Federbetten und Alttextilien getrennt von anderem Sperrmüll gesammelt wird. Die Entsorgung ist auf einer gesonderten Karte anzumelden. Diese finden Sie im Abfallkalender. Federbetten und Alttextilien sind trocken in Säcken verpackt bereitzustellen.
Sie können aber auch unser Online-Formular benutzen.
Privatgrundstücke
Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, seinen Sperrmüll und Schrott zweimal im Jahr nach persönlichem Bedarf abholen zu lassen oder unabhängig davon an den Wertstoffhöfen kostenlos abzugeben. Für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott oder E-Schrott aus Wohngrundstücken werden keine extra Gebühren erhoben.

Bei Bedarf füllen Sie eine Karte aus oder benutzen Sie unser Online-Formular.
Den Entsorgungstermin teilen wir Ihnen daraufhin schriftlich mit.

Zur Abholung stellen Sie den Sperrmüll oder die Haushaltsgeräte usw. bitte frühestens am Tag vor dem Abholtermin und spätestens bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag am Gehweg- oder Grundstücksrand bereit.

Sie können auch die kostenlose Abgabemöglichkeit von Sperrmüll, E-Schrott und Schrott an unseren Wertstoffhöfen nutzen.
Mieter und Wohnungsverwaltungen
Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, seinen Sperrmüll und Schrott zweimal im Jahr nach persönlichem Bedarf abholen zu lassen oder unabhängig davon an den Wertstoffhöfen kostenlos abzugeben. Für die Entsorgung von Sperrmüll, Schrott oder E-Schrott aus Wohngrundstücken werden keine extra Gebühren erhoben.

Wenn Sie Sperrmüll haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Verwaltung, ob diese zentrale Sammlungen für ihre Mieter organisiert. Wenn nicht, schicken Sie uns bitte eine Sperrmüllkarte oder nutzen Sie unser Online-Formular.
Gewerbetreibenden und
öffentlichen Einrichtungen
bieten wir ebenfalls die Möglichkeit, an der Sperrmüll- oder E-Schrottentsorgung teilzunehmen. Dies ist jedoch gesondert zu vereinbaren und kostenpflichtig.
Gern geben Ihnen unsere Abfallberater die nötigen Informationen.
Eilservice oder Wunschtermin
Der Abfallentsorgungsverband bietet einen Eilservice für Sperrmüll an. Sie melden die Sperrmüllentsorgung persönlich, telefonisch an. Ihr Sperrmüll wird dann innerhalb von 48 Stunden oder zum gewünschten Termin abgeholt. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Wir berechnen Ihnen eine Wegpauschale.
Hilfe bei Wohnungsberäumungen
Wir holen den Sperrmüll aus Ihrem Haus und stellen ihn für die Sperrmüllabholung bereit. Die Beräumung von Keller, Wohnung und Dachboden ist kostenpflichtig. Die Enstorgung des Sperrmülls ist in der Grundgebühr enthalten und kosten nichts zusätzlich.
Zu schade zum Wegschmeißen ...
Oft sind Möbel und Gebrauchtgegenstände zu schade für den Sperrmüll und für Andere noch zu gebrauchen. Dafür gibt es Möbelbörsen oder Läden für gebrauchte Möbel gemeinnütziger Vereine oder professioneller Unternehmen. Sie können sich aber auch an das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt wenden, das die gebrauchfähigen Möbel oder Elektrogeräte an Bedürftige weitergibt.
 


Sperrmüll
• Möbel, Möbelteile
• Fußbodenbelag, Teppiche
• Gardinenstangen, Rollos
• Regale, Regalbretter
• Koffer, Kisten
• Sanitärkeramik
• Tapeten (gebraucht)
• Wandverkleidungen (auch aus Holz)
• Matratzen, Schaumstoff gefüllte Betten
• Sport-, Freizeit-, Campingartikel
(kein Metall)

Elektro-Schrott

• Kühlschränke, Gefriertruhen
(bis 400 Liter, aus Haushalten)
• Kühl- und Gefrierkombinationen
• sperrige Elektrogeräte wie Herde, Boiler
• Waschmaschinen, Wäscheschleudern,
und -trockner
• Geschirrspülmaschinen
• Kommunikationstechnik wie Fernseher,
Radios, Computer
• sonstige haushaltstypische Tontechnik,
Telefone
• kleine Elektrogeräte wie Bügeleisen,
Kaffeemaschinen, Toaster, Staubsauger,
Lampen

Haushalts-Schrott

• Fahrräder, Ofenrohre, transportable Öfen
• alte Herde (nicht elektrisch)
• Badeöfen (ohne Kacheln und Schamott)
• Kinderwagen, Roller, Metallbettgestelle
• Werkzeuge
• Federbetten und Alttextilien
• anderer haushaltstypischer Schrott

 

Kleinteiliger Abfall, der in die Abfallbehälter passt und nur durch das Verpacken sperrig geworden ist, wird nicht mehr über die Serrmüllabfuhr entsorgt. Ausgeschlossen ist auch in Säcken, Kisten oder Kartons verpackter Hausmüll.

Es dürfen nur Abfälle zur Abfuhr bereit gestellt werden, die auch zu den jeweiligen Sammlungen zugelassen sind. Abfälle, die von uns nicht mitgenommen wurden, sind von Ihnen unverzüglich zurückzunehmen. Geschiet dies nicht, droht ein Bußgeldverfahren wegen ordnungswidriger Abfallablagerung.