2. Rate der Abfallgebühren - Fälligkeit beachten

Dienstag, 15. September 2026 Lesedauer 0:23 Minuten

Die 2. Rate der Abfallgebühren ist von allen Gebührenpflichtigen ohne SEPA-Lastschriftmandat bis zum 01.10.2026 zu entrichten. 
Die Überweisungsdaten entnehmen Sie bitte dem Abfallgebührenbescheid. Der AEV versendet keine Überweisungsträger für die Einzahlung. Alternativ können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, dessen Vorlage dem Abfallgebührenbescheid beigefügt ist oder hier: Vorlage SEPA-Lastschriftmandat heruntergeladen werden kann. 


Bei Fragen steht Ihnen der Kundenservice des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster unter der Telefonnummer 0 35 74 46 77 0 zur Verfügung.

Bild Gebührenbescheid 2023-980x653.

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